Kryptowährungen werden Teil des schedularen Besteuerungssystems rund um Kapitaleinkünfte
Um der zunehmenden Praxisrelevanz von Kryptowährungen gerecht zu werden und den Steuerpflichtigen Rechtssicherheit zu bieten, entschloss sich der österreichische Gesetzgeber, die Besteuerung von Kryptowährungen an jene der Wertpapiere anzupassen. Der Gesetzgeber hat die Einkünfte aus Kryptowährungen in das schedulare Besteuerungssystem rund um Kapitaleinkünfte integriert. Das gilt auch für deren Vollzug. Der Kapitalertragsteuerabzug für Kryptoeinkünfte in Österreich - der erstmals für nach dem 31. Dezember 2023 generierte Einkünfte gilt - ist international bislang einzigartig. Kein anderes Land innerhalb der Europäischen Union nimmt Krypto-Dienstleister in eine vergleichbare Abfuhrpflicht. Um ein strukturelles Vollzugsdefizit in Bezug auf Einkünfte aus Kryptowährungen zu verhindern, scheint ein Kapitalertragsteuerabzug gut geeignet.
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