Steuerrecht Aktuell

Kapitalertragsteuerabzug künftig auch bei Kryptowährungen

Dr. Mag. Anna-Maria Anderwald, LL.M. (Columbia)

Kryptowährungen werden Teil des schedularen Besteuerungssystems rund um Kapitaleinkünfte

Um der zunehmenden Praxisrelevanz von Kryptowährungen gerecht zu werden und den Steuerpflichtigen Rechtssicherheit zu bieten, entschloss sich der österreichische Gesetzgeber, die Besteuerung von Kryptowährungen an jene der Wertpapiere anzupassen. Der Gesetzgeber hat die Einkünfte aus Kryptowährungen in das schedulare Besteuerungssystem rund um Kapitaleinkünfte integriert. Das gilt auch für deren Vollzug. Der Kapitalertragsteuerabzug für Kryptoeinkünfte in Österreich - der erstmals für nach dem 31. Dezember 2023 generierte Einkünfte gilt - ist international bislang einzigartig. Kein anderes Land innerhalb der Europäischen Union nimmt Krypto-Dienstleister in eine vergleichbare Abfuhrpflicht. Um ein strukturelles Vollzugsdefizit in Bezug auf Einkünfte aus Kryptowährungen zu verhindern, scheint ein Kapitalertragsteuerabzug gut geeignet.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/145

30.03.2022
Heft 6/2022
Autor/in
Anna-Maria Anderwald

Dr. Mag. Anna-Maria Anderwald, LL.M. (Columbia) studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz (Mag. iur. 2014, Dr. iur. 2017), LL.M. an der Columbia Law School 2019. Nach einigen Jahren als Rechtsanwaltsanwärterin mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Finanzstrafrecht bei renommierten österreichischen Wirtschaftskanzleien und Qualifizierung zur österreichischen Anwältin Hertha-Firnberg Stipendiatin des FWF und post-doc Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz.