Steuerrecht

Kapitalherabsetzung und Rückzahlung nach Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 32 Z 3 EStG) unter besonderer Berücksichtigung der Einziehung von Aktien

Christian Ludwig

Mit § 32 Z 3 EStG soll verhindert werden, dass eine steuerpflichtige Gewinnausschüttung durch eine steuerfreie Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gem § 3 Abs 1 Z 29 EStG und einer anschließenden steuerneutralen Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung an die Gesellschafter umgangen wird. Damit verankert § 32 Z 3 EStG einen Nacherfassungstatbestand im Zusammenhang mit der steuerfreien Kapitalberichtigung des § 3 Abs 1 Z 29 EStG, der zu Einkünften im Rahmen der betroffenen Einkunftsart führt. Fraglich ist, ob auch die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gem § 192 AktG unter diese Bestimmung fällt. Anders als das steuerliche Kapitalberichtigungsgesetz, das den Erwerb eigener Anteile ausdrücklich als Nacherfassungstatbestand anführt, fällt der Erwerb eigener Anteile nicht unter den Anwendungsbereich des § 32 Z 3 EStG.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1999, 497

15.07.1999
Heft 7/1999
Autor/in
Christian Ludwig

Dr. Christian Ludwig ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie geschäftsführender Gesellschafter bei Ludwig & Partner. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.