Anmerkungen zu OGH 14. 2. 2012, 5 Ob 39/11p
Nach dem BGH2 hat nunmehr auch der OGH in der zum sog "Aufzugskartell" ergangenen Entscheidung 5 Ob 39/11p3 erstmals klipp und klar ausgesprochen, dass es sich bei Art 101 AEUV (ehemals Art 81 EGV) und bei § 18 KartG 1988 um Schutzgesetze handelt. Zudem hat der OGH klargestellt, dass Unternehmen, die gegen diese Schutzgesetze verstoßen, solidarisch für den gesamten dadurch eingetretenen Schaden haften. Damit folgt der OGH der herrschenden Lehrmeinung.4
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