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Kartellbußgelder - Regressansprüche gegen Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder?

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Der dt BGH möchte vom EuGH wissen, ob Art 101 AEUV einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach ein Unternehmen, gegen das ein Bußgeld wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt worden ist, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder dafür in Regress nehmen kann. BGH 11. 2. 2025, KZR 74/23.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/127

12.03.2025
Heft 3/2025