Mit dem am 1. 1. 2006 in Kraft tretenden KartG 2005 sowie der Wettbewerbsgesetznovelle 2005 wird das österreichische Kartellrecht weitgehend an das Gemeinschaftsrecht angeglichen. Teil 1 dieses Beitrags im August-Heft (RdW 2005/534) behandelte Anwendungsbereich, Kartellbegriff und Ausnahmen vom Kartellverbot. In Teil 2 werden Zusammenschlusskontrolle, Rechtsdurchsetzung und Verfahren vor der BWB erörtert.
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