Wirtschaftsrecht

Kaskoversicherung und Kulanzzahlung: Kein Regreß nach § 67 VVG?

Martin Schauer

Die jüngst veröffentlichte1) Entscheidung des OGH vom 26. 6. 1984, 4 Ob 166/83, hatte einen Sachverhalt zum Gegenstand, in dem es im wesentlichen um Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer nach § 12 Abs 3 VVG herbeigeführten Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber einer nach § 59 a Abs 3 KFG mitversicherten Person ging. In der ausführlichen Rezension von Jabornegg blieb aber ein Gesichtspunkt der Entscheidungsbegründung unerörtert, wohl deshalb, weil es sich nur um ein obiter dictum handelte, das aber dennoch Beachtung verdient.

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 83

01.03.1988
Heft 3a/1988
Autor/in
Martin Schauer

Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer forscht und lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Privatwirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Erb- und Stiftungsrecht, Erwachsenenschutzrecht.