Wirtschaftsrecht

Kausalität und Prospekthaftung bei Investmentfonds

Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny

Fragen der Prospekthaftung sind gehäuft Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Der Nachweis der Kausalität eines Prospektfehlers für die Entscheidung des Anlegers bedarf einer differenzierten Betrachtung.

Der inländische Emittent von Fondsanteilen ist verpflichtet, im Falle eines Angebots von Anteilsscheinen im Inland einen Prospekt sowohl in vereinfachter als auch in vollständiger Form zu veröffentlichen (§ 6 Abs 1 InvFG). Um die inländischen Interessenten an ausländischen Fondsanteilen gleichwertig zu schützen, hat der gem § 29 InvFG zu bestellende inländische Repräsentant die Verpflichtung, den hier ebenfalls vorgeschriebenen Prospekt als Prospektkontrollor auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (§ 26 Abs 2 InvFG; vgl auch Buchberger in Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz, Investmentfondsgesetz Rz 29 Z 3, wonach die wichtigste Funktion des Repräsentanten in der Kontrolle des Verkaufsprospektes besteht).

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Artikel-Nr.
RdW 2011/483

16.08.2011
Heft 8/2011
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.