Wirtschaftsrecht

Kein Abschied von der Frankfurter Tabelle

RA Dr. Ingrid Bläumauer

In zwei kürzlich erschienenen Zeitungsartikeln1) wurden aus der Entscheidung des OGH vom 3. 11. 2005, 6 Ob 251/05p falsche Schlussfolgerungen gezogen. „Frankfurter Liste vor dem Aus - OGH geht zu ihr auf Distanz!“, hieß es dort. Die Verfasserin2) las dies mit einigem Erstaunen. Der folgende Beitrag zeigt, dass die Frankfurter Tabelle keineswegs ausgedient hat, sondern bleibt, was sie ist: eine Orientierungshilfe.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2006/202

18.04.2006
Heft 4/2006
Autor/in
Ingrid Bläumauer

Dr. Ingrid Bläumauer ist Rechtsanwältin in Wien und betreibt eine Kanzlei-Sprechstelle in Waidhofen/Ybbs. Ihre Spezialgebiete sind: Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Reiserecht. Sie ist Autorin des Buches „Reiserecht“, publiziert regelmäßig Fachartikel und hält Vorträge zu den Themen Reiserecht und Scheidungsrecht.