Im Hinblick auf das Konzept des Altersteilzeitgeldes nach § 27 AlVG bestehen - anders als beim Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz (vgl VfGH 4. 3. 2011, B 340/10, RdW 2011/523) - hinreichende Unterschiede zwischen Dienstverhältnissen iSd § 4 Abs 2 ASVG und freien Dienstverhältnissen iSd § 4 Abs 4 ASVG, weil letztere typischerweise durch die fehlende Bindung an bestimmte Arbeitszeiten gekennzeichnet sind. Es begegnet daher keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn DG in Bezug auf freie Dienstverhältnisse vom Anspruch auf Altersteilzeitgeld ausgeschlossen sind. (VfGH 12. 6. 2023, E 96/2023)
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