Wirtschaftsrecht

(Kein) Anspruch auf Sollzinsen während des Kreditmoratoriums nach § 2 des 2. COVID-19-JuBG?

Dr. Gregor Schett, LL.M.

Besprechungsaufsatz zu OGH 3 Ob 189/21x1

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für Verbraucher und Kleinstunternehmen hat der österreichische Gesetzgeber in § 2 Abs 1 des 2. COVID-19-JuBG2 eine gesetzliche Stundung3 von Ansprüchen aus Krediten zwischen dem 1. 4. 2020 und dem 31. 1. 2021 vorgesehen. Sofern zwischen den Vertragsparteien für den Zeitraum nach dem 31. 1. 2021 keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, kommt es gem § 2 Abs 6 des 2. COVID-19-JuBG zu einer automatischen Verlängerung der Laufzeit des Kreditvertrags um den zehnmonatigen Stundungszeitraum. Die jeweilige Fälligkeit der vertraglichen Leistungen wird um diese Frist hinausgeschoben.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/126

18.03.2022
Heft 3/2022
Autor/in
Gregor Schett

Dr. Gregor Schett, LL.M. ist Rechtsanwalt in Wien und Partner der Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Bankvertragsrecht und die Vertretung in Prozessen und Schiedsverfahren. Er trägt regelmäßig zum Bankvertragsrecht vor und hat zum Zivil- und Bankvertragsrecht publiziert.