Anmerkungen zu OGH 17 Ob 14/22s1
Das Schicksal von Optionen in der Insolvenz des Optionsverpflichteten ist im Schrifttum seit Langem umstritten,2 die Rechtsprechung konnte dieses Problem bisher weitgehend umschiffen.3 Die viel beachtete Entscheidung zu Aufgriffsrechten in Gesellschaftsverträgen (OGH 6 Ob 64/20k)4 hat jüngst allerdings insofern für "Zündstoff" gesorgt, als einige der dort angezogenen Argumente auch auf Optionsrechte im Allgemeinen übertragbar sind. In der hier besprochenen Entscheidung bekennt der 17. Senat nun unter ausführlicher Stellungnahme Farbe: Zumindest entgeltlich eingeräumte Optionen bleiben von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt, sofern der Optionsberechtigte das Entgelt bereits geleistet hat.
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