(Laudacher, SWK 31/2008, S 821)
Laudacher beschäftigt sich - als von der Entscheidung nicht betroffener neutraler Beobachter - mit dem Erkenntnis des VfGH zur Trinkgeldbesteuerung, bei dem der Einleitungsbeschluss noch klar und eindeutig formuliert sei, wogegen die Begründung der Verfassungsgemäßheit von § 3 Abs 1 Z 16a Satz 1 und 2 EStG 1988 einen mehr als zwiespältigen Eindruck hinterlasse.
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