Steuerrecht

Kein Verlustvortrag bei Diensteinkünften?

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Zahlt ein Dienstnehmer Bezüge zurück, die er zu Unrecht bezogen hat, und übersteigen sie die Einnahmen, kann der Dienstnehmer den Verlust mit späteren Einnahmen nicht ausgleichen. Ein aktueller Fall zeigt die verfassungsrechtliche Problematik.

Ein Gemeindebediensteter hat im Laufe mehrerer Jahre Gemeindegelder in Höhe von mehreren Millionen Schilling veruntreut. Um eine geringere Strafe zu erreichen, zahlte er einen Großteil der veruntreuten Gelder zurück.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/237

16.05.2003
Heft 5/2003
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.