(Fellner, SWK 31/2008, S 843)
Nach der OGH-Rsp sind bei der Geltendmachung fingierter Rechnungen sowohl der ungerechtfertigte Vorsteuerabzug als auch die
Unterlassung der Deklarierung der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer gesondert als Abgabenhinterziehung - allenfalls in einer der gleichwertigen Täterschaftsformen des § 11 FinStrG - zu bestrafen.
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