Erkenntnisse des VfGH

Kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch eine Bestimmung des FinStrG betreffend den Übergang eines zunächst in verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit geführten Finanzstrafverfahrens in ein gerichtliches Strafverfahren; kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes aufgrund der Beschwerdemöglichkeit auch für sonstige Betroffene einer Beschlagnahme

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2021/107

03.05.2021
Heft 9/2021