Wirtschaftsrecht

Kein Wahlrecht des Masseverwalters nach § 21 KO beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt?

Gert Iro

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung ventilierte der OGH die im konkreten Fall nicht entscheidungswesentliche Frage, ob es sich bei einem Kauf unter Eigentumsvorbehalt tatsächlich um einen beidseits nicht vollständig erfüllten Vertrag iSd § 21 KO handle und daher dem Masseverwalter das Wahlrecht zwischen Vertragserfüllung und Rücktritt zustehe (OGH 30. 3. 1989, 8 Ob 48/88, RdW 1989, 299). Damit hat der 8. Senat offenbar seine Absicht signalisiert, diese Rechtsmeinung der ständigen Rechtsprechung und der hL (vgl dazu Bydlinski in Klang IV/2, 299 f, 493 und 512 f mwN; Aicher in Rummel § 1063 Rz 44) zu überprüfen; es muß daher damit gerechnet werden, daß diese Frage möglicherweise bald vom OGH neu überdacht und entschieden wird.

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Artikel-Nr.
RdW 1989, 294

01.09.1989
Heft 9/1989
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.