Erkenntnisse des VwGH

Keine Abgabenhinterziehung und somit keine verlängerte Verjährungsfrist bei Irrtum

Bearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.

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VwGH 11. 12. 2019, Ra 2019/13/0091


➜ Unterinstanz: BFG 8. 5. 2019, RV/7103872/2018
betreffend: Wiederaufnahme (ESt 2006) und ESt 2006

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2020/197

02.11.2020
Heft 21/2020