Linz
Kurz vor Veröffentlichung des Beitrags "Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bruttobesteuerung bei der neuen Vermögenszuwachssteuer"1 erging das Erkenntnis des VfGH vom 16. 6. 2011 betreffend die diesbezüglichen Pflichten der Banken. In der Folge wurden einige einschlägige Bestimmungen durch das AbgÄG 2011 geändert. Dies erfordert eine neuerliche verfassungsrechtliche Beurteilung.
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