Artikelrundschau September 2019 / Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), Kapitalvermögen

Keine DB-Pflicht bei einem 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, der treuhändig die Anteile für eine Privatstiftung hält (Steiger, talex 9/2019, S. 248)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Für einen Geschäftsführer einer GmbH, der treuhändig 100 % der Gesellschaftsanteile für eine Privatstiftung hält und in der Privatstiftung der einzige Stifter, Begünstigter und Letztbegünstigter ist, wurde im Rahmen einer GPLA der DB zum FLAF (für Gf-Entgelte) vorgeschrieben. Laut Ansicht des Finanzamts war der Geschäftsführer weisungsgebunden und wegen der Stellung als Stifter auch indirekt als wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile anzusehen. Das BFG habe in RV/7104311/2014 (18. 6. 2019) so einen Fall entschieden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/796

26.11.2019
Heft 22/2019