Steuerrrecht

Keine Drohverlustrückstellung aus Leasingverträgen

Nikolaus Zorn

Bei Vollamortisationsverträgen ist es branchenüblich, dass der Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit das Leasingobjekt zu einem bloßen Anerkennungspreis kauft. Dieser Umstand berechtigt das Leasingunternehmen nicht zu einer Rückstellungsbildung.

Bei Vollamortisationsverträgen erwirtschaftet die Leasinggesellschaft während der Grundmietzeit Erträge in der Höhe sämtlicher Kosten einschließlich einer Gewinntangente. Die Nutzungsdauer des Leasinggutes übersteigt die Grundmietzeit. Bei einer Grundmietdauer von beispielsweise drei Jahren sind die Ansprüche der Leasinggesellschaft innerhalb von 36 Monaten erfüllt. Der Buchwert des Leasinggutes beträgt bei Vertragsende allerdings beispielsweise bei einer sechsjährigen Nutzungsdauer noch immer 50 %. Somit entsteht nach Beendigung des Leasingvertrages - isoliert betrachtet - „ein Verlust“ in Höhe des Buchwertes, dem Gewinne während der Grundmietzeit gegenüberstehen.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/442

19.07.2007
Heft 7/2007
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.