Artikelrundschau Juni 2020 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Keine gesetzliche Grundlage für Steuererklärungspflicht und Körperschaftsteuervorauszahlungen von Körperschaften (Müller, SWK 16-17/2020, S. 912)

Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Für die Veranlagung und Entrichtung der KSt sind die Vorschriften des EStG sinngemäß anzuwenden. In den §§ 39-46 EStG finden sich Vorschriften über die Veranlagung und Entrichtung der ESt, nicht jedoch der KSt. Es handle sich um ein redaktionelles Versehen des Gesetzgebers, das dazu führe, dass für die Steuererklärungspflicht von Körperschaften sowie für die Verpflichtung zur Entrichtung von KSt-Vorauszahlungen keine explizite gesetzliche Grundlage existiere.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/559

24.08.2020
Heft 15-16/2020