Erkenntnisse des VfGH

Keine Gleichheitswidrigkeit betreffend die unterschiedlichen Abzinsungssätze für Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Pensionsrückstellungen im Vergleich zum Zinssatz für langfristige Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

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VfGH 27. 11. 2020, G 173-174/2020 (BFG 25. 3. 2020, RN/7100001/2020; 25. 3. 2020, RN/7100002/2020)
ECLI:AT:VFGH:2020:G173.2020

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2021/130

01.06.2021
Heft 11/2021