Die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung von Grundstücken löst Grunderwerbsteuer aus. Im Fall der Rückgängigmachung der Übertragung könne die entstandene Steuer refundiert und die neue Steuer verhindert werden. Fraglich waren die Auswirkungen bei Rückgängigmachung einer Schenkung.
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