Eine kritische Auseinandersetzung mit der dazu ergangenen BFG-Entscheidung
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich das BFG mit der Frage nach der Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung bei Diplomaten beschäftigt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sie als beschränkt Steuerpflichtige keine Hauptwohnsitzbefreiung in Anspruch nehmen können. Das Gericht hat implizit angenommen, dass beschränkt Steuerpflichtige über keinen Wohnsitz im Inland verfügen und demzufolge die Voraussetzungen des § 30 Abs 2 Z 1 EStG zur Hauptwohnsitzbefreiung nicht erfüllen können. Der vorliegende Beitrag bietet eine kritische Auseinandersetzung mit dem BFG-Erkenntnis1.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.