Steuerrecht

Keine Mängelbehebung von Beschwerden im Abgabenverfahren?

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Missbrauch eines Mängelbehebungsverfahrens zur Verlängerung der Beschwerdefrist gegen Abgabenbescheide?

Das Bundesfinanzgericht1 weist eine mangelhaft eingebrachte und im Zuge eines Mängelbehebungsverfahrens fristgerecht korrigierte/berichtigte Beschwerde als unzulässig zurück: Die Einbringung einer mangelhaften Beschwerde durch einen Steuerberater sei als Rechtsmissbrauch zur Verlängerung der Beschwerdefrist zu qualifizieren. Ein effizienter Rechtsschutz im Sinne eines Rechtsstaates und das Sachlichkeitsgebot nach Art 7 B-VG erfordern eine systemkonsistente Zulassung mangelhafter Beschwerden im Fall einer fristgerechten Behebung der Mängel.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/456

24.08.2020
Heft 8/2020
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.