Missbrauch eines Mängelbehebungsverfahrens zur Verlängerung der Beschwerdefrist gegen Abgabenbescheide?
Das Bundesfinanzgericht1 weist eine mangelhaft eingebrachte und im Zuge eines Mängelbehebungsverfahrens fristgerecht korrigierte/berichtigte Beschwerde als unzulässig zurück: Die Einbringung einer mangelhaften Beschwerde durch einen Steuerberater sei als Rechtsmissbrauch zur Verlängerung der Beschwerdefrist zu qualifizieren. Ein effizienter Rechtsschutz im Sinne eines Rechtsstaates und das Sachlichkeitsgebot nach Art 7 B-VG erfordern eine systemkonsistente Zulassung mangelhafter Beschwerden im Fall einer fristgerechten Behebung der Mängel.
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