Erkenntnisse des EuGH

Keine Richtlinienwidrigkeit der italienischen Regelung, wonach eine Steuerermäßigung bei der Energiebesteuerung nur denjenigen energieintensiven Betrieben gewährt wird, die dem verarbeitenden Gewerbe angehören

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGH

§

Energieabgaben

RL 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom: Art 17

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2019/92

15.04.2019
Heft 8/2019