Artikelrundschau / Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht

Keine Rückstellung für den Auftragsbestand

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: Juni 2008

(Laudacher, SWK 18/2008, S 513)

Nach VwGH 17. 4. 2008, 2008/15/0106, sind Rückstellungen für Provisionsverpflichtungen beim Geschäftsherrn erst dann zulässig, wenn das Hauptgeschäft realisiert wird. Der Auftragsbestand kann nicht rückgestellt werden; das gilt auch bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG. Der Beitrag erörtert die dem Erk vorgelagerte UFS-Entscheidung und die Entscheidungsgründe des VwGH.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/752

01.08.2008
Heft 15-16/2008
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.