(Laudacher, SWK 18/2008, S 513)
Nach VwGH 17. 4. 2008, 2008/15/0106, sind Rückstellungen für Provisionsverpflichtungen beim Geschäftsherrn erst dann zulässig, wenn das Hauptgeschäft realisiert wird. Der Auftragsbestand kann nicht rückgestellt werden; das gilt auch bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG. Der Beitrag erörtert die dem Erk vorgelagerte UFS-Entscheidung und die Entscheidungsgründe des VwGH.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.