Arbeitsrecht

Keine Sozialwidrigkeit der Kündigung bei Anbot eines zumutbaren Ersatzarbeitsplatzes

Andreas Tinhofer

Nach einem aktuellen Urteil desOGH ist das einer Kündigung vorangehende Anbot eines Ersatzarbeitsplatzes bei einem anderen AG für die Prüfung der Sozialwidrigkeit nach§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVGirrelevant (15.09.19999 Ob A 148/99a 1). Im folgenden Beitrag wird aufgezeigt, dass diese Rechtsansicht mit dem Wesen des sozialen Kündigungsschutzes unvereinbar ist und im Widerspruch zu früheren Entscheidungen steht.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/389

15.07.2000
Heft 7/2000
Autor/in
Andreas Tinhofer

Dr. Andreas Tinhofer, LL.M., ist Partner bei Zeiler Floyd Zadkovich mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht. Seit 1990 regelmäßige Lehr-, Vortrags- und Publikationstätigkeit. National Correspondent der Fachzeitschrift „European Employment Law Cases“ (EELC) und Mitglied der European Employment Lawyers Association (EELA).