Erkenntnisse des VwGH

Keine Sperrwirkung bei Aufhebung eines unbestimmten KESt-Haftungsbescheids für spätere Haftungsvorschreibung

Bearbeiterin: Mag. Lucie Hämmerle

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VwGH 21. 11. 2024, Ro 2023/15/0024
➜ Unterinstanz: BFG 27. 7. 2023, RV/3100144/2023
betreffend: Haftung für KESt für die Monate September bis Dezember 2007 sowie für das Jahr 2008

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2025/104

30.06.2025
Heft 13/2025