Arbeitsrecht

Keine Unterbrechung des Erholungsurlaubs durch Betreuungsfreistellung

Mag. Andreas Gerhartl

Nach der bisherigen Rsp des OGH ist der Grundsatz "Krankheit unterbricht Urlaub" prinzipiell auch anwendbar, wenn während des Urlaubs ein Sachverhalt eintritt, der dem AN einen Anspruch auf Pflegefreistellung einräumt. In einer Entscheidung aus jüngerer Zeit wird diese Rechtsfolge aber auf Freistellungen zur Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen eingeschränkt.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/310

17.05.2010
Heft 5/2010
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.