(Gaier, SWK 26/2008, S 717)
Nach § 14a GebG wird der Finanzminister ermächtigt, "zur Abgeltung der Inflation die festen Gebührensätze des § 14 einmal jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen". Nach Ansicht des Autors werde durch diese Gesetzesstelle va der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gewaltentrennung verletzt, indem Gesetzgebungskompetenzen dem Nationalrat durch einfaches Bundesgesetz entzogen und dem Finanzminister übertragen werden.
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