Erkenntnisse des VfGH

Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Bescheinigungspflicht von Zeugen für den Nachweis des "tatsächlich" entgangenen Verdienstes oder die angemessenen Kosten einer "notwendigerweise" vorzunehmenden Stellvertretung nach dem GebührenanspruchsG

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

B-VG: Art 7 Abs 1

StGG: Art 2

GebührenanspruchsG 1975: § 18 Abs 1

#

VfGH 26. 11. 2020, G 237/2020-9, G 238/2020-8
ECLI:AT:VFGH:2020:G237.2020
VfGH 26. 11. 2020, G 236/2020
ECLI:AT:VFGH:2020:G236.2020

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2021/133

01.06.2021
Heft 11/2021