Artikelrundschau März 2020 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Keine Vertreterhaftung nach § 9 BAO iVm § 80 ff BAO ohne Verschulden (Mayr, SWK 8/2020, S. 458)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Die Vertreterhaftung sei ein Damoklesschwert, das auch nach Beendigung der Vertretertätigkeit über dem Haupt des ehemaligen Geschäftsführers schwebe. Die Inanspruchnahme durch die Finanzverwaltung komme - zum Teil Jahre nach Ende der Tätigkeit - für die Betroffenen vielfach überraschend.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/299

18.05.2020
Heft 9/2020