Artikelrundschau September 2019 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

Keine Zurückziehung des Vorlageantrags nach Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht (Hora, BFGjournal 9/2019, S. 360)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Beschwerden und Vorlageanträge könnten bis zur Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen werden. Fraglich war, wie zu verfahren sei, wenn eine Bekanntgabe an den Beschwerdeführer nicht möglich sein sollte.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/753

26.11.2019
Heft 22/2019