Die Zuzugsbegünstigungsverordnung (ZBV) ist an die gesetzlichen Förderziele anzupassen
Nach Seydl1 sollen "Gastarbeiter/-innen" nicht nach § 103 EStG begünstigt werden. Diese Auffassung widerspricht dem Gesetzestext und der unionsrechtlichen Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie der Niederlassungsfreiheit.
Zuzugsbegünstigungen nach § 103 EStG setzen nach Seydl eine "Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen" nach Österreich voraus. Seydl begründet diese Auffassung wie folgt:
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