Wirtschaftsrecht

Kennzeichnungspflichten nach UGB für E-Mails und Websites

Dr. Christian Handig

Die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften des § 14 UGB regelten bisher Geschäftsbriefe und Bestellscheine. Nunmehr werden auch Websites von Unternehmen erfasst, die ins Firmenbuch eingetragen sind. Weiters wurde klargestellt, dass neben den Dokumenten aus Papier auch elektronische Geschäftsbriefe oder Bestellscheine (E-Mails) vom § 14 UGB umfasst sein sollen.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/13

19.01.2007
Heft 1/2007
Autor/in
Christian Handig

Dr. Christian Handig ist stellvertretender Leiter der Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Wien, berät vor allem Unternehmer und begutachtet Entwürfe für Richtlinien und Gesetze; er ist auch Herausgeber und Fachautor im Bereich Wirtschaftsrecht sowie Redakteur der Zeitschrift ipCompetence.

Publikationen im Gewerberecht (ua):
Gewerberechtsnovelle 2002 – Ein kurzer Überblick, RdW 2002/488, 522; Gewerberechtsnovelle 2007 – Ein kurzer Überblick, RdW 2008/202, 253 und Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, RdW 2013/68, 69.