Wirtschaftsrecht

Kerosinzuschläge

RA Dr. Eike Lindinger / Ren Grobe

Nicht nur Autofahrer bekommen den hohen Ölpreis zu spüren, auch Flugreisende müssen mit höheren Ticketpreisen rechnen. In Deutschland haben die Kerosin I/II-Entscheidungen des BGH bereits Anforderungskriterien an eine zulässige Überbindung im Falle des bereits abgeschlossenen Reisevertrages normiert. In Österreich stehen dazu Entscheidungen noch aus. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die allgemeine Rechtslage, skizziert die deutsche Judikaturlinie und gibt einen Ausblick dieser Rechtsprechung auf das Österreichische Reiserecht.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/590

15.11.2004
Heft 11/2004
Autor/in
Eike Lindinger

Dr. Eike Lindinger ist Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Prozessführung im Miet- und Wohnrecht sowie Reiserecht und vertritt seit Jahren in- und ausländische Reiseveranstalter.

Publikationen:
Wiener Liste zur Reisepreisminderung3 (2016); Fluggastrechte (2012); „Andere Länder, andere Sitten“ – destinationsbedingte Eigenarten: ein Reisemangel? ZVR 2016, 300; Reiseveranstalter wider Willen, ZVR 2015, 226; Der Reisegutschein, ZVR 2014, 225; regelmäßig Wiener Liste – Update, zuletzt ZVR 2017, 228; laufende Beiträge in immolex uva.