Nicht nur Autofahrer bekommen den hohen Ölpreis zu spüren, auch Flugreisende müssen mit höheren Ticketpreisen rechnen. In Deutschland haben die Kerosin I/II-Entscheidungen des BGH bereits Anforderungskriterien an eine zulässige Überbindung im Falle des bereits abgeschlossenen Reisevertrages normiert. In Österreich stehen dazu Entscheidungen noch aus. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die allgemeine Rechtslage, skizziert die deutsche Judikaturlinie und gibt einen Ausblick dieser Rechtsprechung auf das Österreichische Reiserecht.
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