Die Neufassung des § 94 EStG
Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde die KESt-Befreiung im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Sachverhalt mit der Neufassung des § 94 EStG harmonisiert. Zudem begünstigt der Gesetzgeber mittelbare Beteiligungen über Personengesellschaften. Die Verordnung zur "KESt-Erstattung Mutter-Tochtergesellschaften" gilt weiterhin. Diese sieht allerdings einen sofortigen KESt-Abzug bei Missbrauchsverdacht vor. Der Beitrag analysiert, welche Personengesellschaften eine mittelbare Beteiligung vermitteln. Die gesetzlichen Änderungen sind Anlass die Grenzen der VO "KESt-Erstattung Mutter-Tochtergesellschaften" aufzuzeigen.
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