(Kirchmayr/Achatz, taxlex 6/2012, S. 213)
Für Beteiligungen unter 10 % besteht (weiterhin) die Pflicht zur KESt-Einbehaltung, und zwar ungeachtet des Umstands, dass die Dividenden auf Ebene des Empfängers steuerfrei sind. Die KESt werde dem Gesellschafter zwar erstattet, nicht jedoch der Zinsverlust zwischen KESt-Abzug und Rückerstattung. Angesichts der Zielsetzung, die mit der Beteiligungsertragsbefreiung verfolgt werde, sei dieser wirtschaftliche Nachteil hinterfragungswürdig.
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