Steuerrecht

KESt-neu im BBG 2012: Verlustausgleich durch das Kreditinstitut

Mag. Christoph Schlager

Mit dem BBG 2012 erfolgt eine Reihe weiterer Änderungen, Klarstellungen und Anpassungen des neuen Kapitalbesteuerungsregimes. Herzstück ist dabei die Einführung eines auf Ebene der depotführenden Stellen durchzuführenden Verlustausgleichs.

Im Zuge der Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen durch das BBG 2011 sind in § 27 Abs 8 EStG 1988 spezifische Verlustausgleichsregelungen für Kapitaleinkünfte geschaffen worden. Das BBG 2011 sah zudem vor, dass der Verlustausgleich nur im Rahmen der Veranlagung möglich sein sollte; dies sollte angesichts der ursprünglich gewählten, (zu) kurzen Frist für die Einführung der KESt-neu den Abzugsverpflichteten zusätzliche Haftungsrisiken ersparen.1 Die Einschränkung wurde im Schrifttum2 vor allem wegen der Liquiditätsnachteile des Anlegers im Vergleich zu Auslandsinvestments kritisiert, da bei Inlandsdepots immer zunächst KESt abgezogen wird und der Verlustausgleich erst später im Rahmen der Veranlagung vorgenommen wird, während bei Auslandsdepots auch die positiven Einkünfte - mangels KESt-Abzugs - erst nach Vornahme des Verlustausgleichs im Rahmen der Veranlagung besteuert werden. Auch auf die zu erwartende Mehrbelastung der Finanzämter wurde kritisch hingewiesen.3

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Artikel-Nr.
RdW 2011/706

17.11.2011
Heft 11/2011
Autor/in
Christoph Schlager

Mag. Christoph Schlager ist Leiter der Gruppe IV/C (Direkte Steuern & Verfahrensrecht) und der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen. Weiters ist Mag. Schlager Fachautor und Vortragender, ua am Postgraduate Center der Universität Wien.