Steuerrecht

KESt-Pflicht für Stückzinsen?

Johann Mühlehner

Nach § 93 Abs 3 EStG unterliegen Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren der Kapitalertragsteuer, wobei gem § 95 Abs 4 Z 3 EStG der Zufluss für Zwecke der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge oder im Zeitpunkt des Zufließens (§ 19) anteiliger Kapitalerträge anlässlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons anzunehmen ist. Der Abzugsverpflichtete hat daher zu diesem Zeitpunkt einen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Durch das Erkenntnis des VwGH vom 5. 7. 1994, 91/14/0064, dürfte diese Bestimmung hinsichtlich der im Veräußerungszeitpunkt eines Forderungswertpapiers abgerechneten Stückzinsen keinen Anwendungsbereich mehr besitzen.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 746

15.12.1997
Heft 12/1997
Autor/in
Johann Mühlehner

Dr. Johann Mühlehner war bis zu seiner Pensionierung Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner einer großen international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Wien, davor war er in der Finanzverwaltung tätig. Schwerpunkte seiner beruflichen Tätigkeit waren die nationale und internationale Steuerberatung sowie lokale und grenzüberschreitende Transaction Services und strukturierte Finanzprodukte.