(Marchgraber, RdW 2012/389, S. 366)
Gem § 27 Abs 6 Z 1 lit a EStG können Entnahmen oder das sonstige Ausscheiden von Kapitalvermögen aus dem Depot zu einer Besteuerung der bis dahin entstandenen stillen Reserven führen. Diese mit dem BBG 2011 geschaffene Veräußerungsfiktion werfe zahlreiche Zweifelsfragen auf. Offen sei insb, welche steuerlichen Folgen sich ergeben, wenn das aus dem Depot entnommene oder ausscheidende Kapitalvermögen im betrieblichen Bereich gehalten wird.
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