Steuerrecht

Kfz-Entsorgung: Ansammlungsrückstellung oder 80 % Rückstellung

Dr. Werner Doralt

Für die Rückstellung zur Entsorgung von Altfahrzeugen ist - abgesehen von der Übergangsregelung für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge - keine Sonderregelung vorgesehen. Daher sind die Rückstellungen in Höhe von 80 % der Vollrückstellung für alle neu zugelassenen Fahrzeuge zu bilden.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/150

15.03.2004
Heft 3/2004
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.