Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Österreich

Kfz-Kaskoversicherung: Fälligkeit - Vorlage einer Rechnung?

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Ist nach einer Versicherungsklausel Voraussetzung für die Fälligkeit der Versicherungsleistung, dass der Versicherungsnehmer eine Rechnung über die ordnungsgemäße Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeugs vorlegt, widerspricht dies der Vorgabe des § 11 Abs 1 Satz 1 VersVG, der hins Fälligkeit auf die Beendigung der "nötigen Erhebungen" des Versicherers abstellt. OGH 24. 1. 2024, 7 Ob 209/23w.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/121

17.03.2024
Heft 3/2024