Angesichts der Komplexität der Rechtslage und der Fülle an Rsp sei es erstaunlich, wie viele Arbeitgeber und Steuerberater bzw deren Personalverrechnungskräfte nach wie vor relativ sorglos Beratungsleistungen iZm dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld erbringen. Trotz berufsrechtlicher Zulässigkeit durch Steuerberater stellten die Ermittlung der Höhe der jeweils zutreffenden Zuverdienstgrenze sowie die Beurteilung der Relevanz von verschiedenartigen Erwerbseinkünften ein gefährliches Minenfeld dar.
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