Steuerrecht

Kindergeld: OGH teilt verfassungsrechtliche Bedenken

Werner Doralt

Der OGH hat beim VfGH den Antrag gestellt, die Zuverdienstgrenze für das Kindergeld als verfassungswidrig aufzuheben. Der OGH folgt damit den Bedenken, die auch hier bereits geäußert worden sind.

Die Zuverdienstgrenze für das Kindergeld richtet sich grundsätzlich nach dem steuerlichen Einkommen (§ 8 KBGG). Daraus ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten je nach Einkunftsart durch Verschieben von Zahlungsflüssen, wobei die Gestaltungsmöglichkeiten bei den betrieblichen Einkünften und den Mieteinkünften größer sind als bei den nichtselbstständigen Einkünften. Das steuerliche Einkommen in dem für die Kindergeldgewährung maßgeblichen Zeitraum von drei Jahren muss daher in keiner Weise dem tatsächlichen wirtschaftlichen Einkommen entsprechen. Dementsprechend wurden schon in der Vergangenheit verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zuverdienstgrenze angemeldet (Doralt, RdW 2007, 308).

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Artikel-Nr.
RdW 2008/688

17.11.2008
Heft 11/2008
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.