Wirtschaftsrecht

Klagen gegen österreichische Unternehmen in den USA - ein Überblick

Stephen M. Harnik, Esq. / Hofrat des OGH Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.

"As a moth is drawn to the light, so is a litigant drawn to the United States. If he can only get his case into their courts, he stands to win a fortune."2 So beschrieb der berühmte englische Richter Lord Denning die Attraktivität der USA als Gerichtsstand aus Sicht der Kläger. Diese Beschreibung hat nach wie vor Gültigkeit. In den letzten Jahren werden vermehrt auch österreichische Unternehmen in den USA geklagt.3 Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Hoffnung auf hohe Schadenersatzansprüche, insb die Aussicht auf punitive damages, spielt hier ebenso eine Rolle wie die Zulässigkeit von Erfolgshonoraren und das weitgehende Fehlen einer Kostenersatzpflicht. Der vorliegende Beitrag bietet einen kurzen Überblick über die sich in diesem Zusammenhang stellenden Rechtsfragen.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/641

15.10.2010
Heft 10/2010
Autor/in
Stephen Harnik

Stephen M. Harnik, Esq. ist Partner bei Harnik & Finkelstein LLP in New York und als Rechtsanwalt in den Bereichen Gesellschaftsrecht, internationales Recht, Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit, Trusts und Immobilienrecht tätig. Er ist Vertrauensanwalt der Republik Österreich in New York und Direktor mehrerer österreichischer Wohltätigkeitsorganisationen. Am 6. Juni 2007 erhielt er das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. Ein besonderer Dank gilt Mag. Jakob Charim LL.M. für seine Mitarbeit.

Georg Kodek

Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (NWUSL), ist Präsident des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien. Außerdem ist er als Vortragender im Rahmen der Richter- und Rechtspflegerausbildung sowie als Sachverständiger für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht für den Europarat tätig. Daneben ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.