(Tumpel, taxlex 11/2008, S. 449)
Wie von Tumpel abschließend festgehalten wird, habe der VwGH im Erk vom 24. 9. 2008, 2007/15/0161, zusätzliche Kriterien erfunden, die ein Fahrzeug erfüllen muss, um als vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus zu gelten. Der UFS werde im zweiten Rechtsgang zu prüfen haben, ob der Opel Zafira diese Anforderungen erfüllt. Dabei gelte es zu bedenken, dass auf der vom BMF herausgegebenen Liste auch Fahrzeuge als Kleinbusse aufscheinen, die augenscheinlich eine ähnliche Ausstattung hinsichtlich des Sitzkomforts und der Gepäcktransportmöglichkeit aufweisen wie der Opel Zafira.
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