Seit 1. 1. 2025 seien die neuen umsatzsteuerlichen Regelungen für Kleinunternehmer in Kraft. Für inländische Unternehmer ergäben sich hierdurch zahlreiche Änderungen, wie etwa die Anhebung der Kleinunternehmergrenze oder Änderungen in deren Ermittlung. Weiters könnten inländische Unternehmer über ein eigenes Verfahren auch in anderen MS die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung beantragen. Umgekehrt könnten nunmehr auch Unternehmer, die ihr Unternehmen in einem anderen MS der EU betreiben, die Kleinunternehmerbefreiung in Ö in Anspruch nehmen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
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