Seit 1. 1. 2025 sind die neuen umsatzsteuerlichen Regelungen für Kleinunternehmer in Kraft. Für inländische Unternehmer ergeben sich hierdurch zahlreiche Änderungen, wie etwa die Anhebung der Kleinunternehmergrenze oder Änderungen in deren Ermittlung. Weiters können inländische Unternehmer über ein eigenes Verfahren auch in anderen Mitgliedstaaten die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung beantragen. Umgekehrt können nunmehr auch Unternehmer, die ihr Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU betreiben, die Kleinunternehmerbefreiung in Österreich in Anspruch nehmen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
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